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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Der kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz löst das vorangegangene Gebäudeenergiegesetz ab.

Nun können Eigentümer wieder selbst entscheiden, welche Heizungtechnologie für sie in Frage kommt.
Auch entfällt die Vorgabe an Hausbesitzer bei Modernisierung oder Neubau einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie zu erbringen.
Öl -und Gasheizungen können wieder ohne Hindernisse wie die Zwangsberatung installiert werden. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Fernwärme und Hybridanlagen sind ebenfalls Teil des Gesetzes, wobei Wärmepumpen nach wie vor gefördert werden sollen.

Allerdings sollten Eigentümer beim Kauf einer neuen Öl- oder Gasheizung darauf achten, das die Geräte schon tauglich für den Einsatz von grünem Öl oder Gas und Wasserstoff geeignet sind.
Der biogene Anteil zur Wärmeerzeugung soll schon ab 2029 auf 10 Prozent und bis 2040 auf 60 Pozent ansteigen .